Jagdhundewesen bei der Jägerschaft Cham

Wer dem Wilde zugetan, weil er gar nicht anders kann, 
da er sich mit Herz und Hand liebend der Natur verband, 
spürt in seiner Seele Grund und seiner Waidmannsehre, 
dass er ohne guten Hund nur ein halber Jäger wär.

Allgemeines
Die Anschaffung, Haltung und Ausbildung eines Jagdhundes ist und bleibt für einen Waidmann ein großes Thema und bringt viel Verantwortung mit sich.

Unser Referent für das Jagdhundewesen Herr Massimo Grandis teilt gerne seine Erfahrungswerte mit Ihnen und hilft Ihnen bei jeglichen Themen rund um den Jagdhund weiter.

Jagdhundewesen bei der Jägerschaft Cham
Der Gesetzgeber verlangt zu Recht bei bestimmten Jagdarten Jagdhunde in ausreichender Anzahl mitzuführen. Kein ausgebildeter Jagdhund kann durch Technik ersetzt werden.
Damit Sie ihren Hund im Jagdbetrieb einsetzen können, muss ein zweifelsfreier Nachweis für die Brauchbarkeit des Hundes bei der Jagd vorliegen. Gängigerweise erfolgt dies durch die Brauchbarkeitsprüfung oder anhand einer höheren Verbandsprüfung.

Seit Februar 2024 müssen in Bayern Jagdhunde, die eine allgemeine Brauchbarkeit erlangen wollen, nach dem Regelwerk „Ordnung zur Durchführung der Qualifizierten Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde (QBPO)“ gerichtet werden.
Die QBPO ist jedoch keine nach §21 AVBayJG ministeriell anerkannte Prüfungsordnung.
Im Zweifel an der Brauchbarkeit des Hundes, müsste bei einer zustande kommenden Einzelfallprüfung ein Nachweis erbracht werden.
Dies kann nach aktuellem Kenntnisstand durch den Nachweis des bestandenen Moduls A Stufe 1-3 der QBPO erfolgen. (§39 Abs. 1 AVBayJG)
Momentane Mindestanforderung, um seinen Hund als jagdlichen Begleiter zu nutzen, ist die bestandene Prüfung des „Modul A – Stufe 1“ der aktuellen Ordnung zur Durchführung der Qualifizierten Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde (QBPO).

Die Jägerkameradschaft Cham bietet seinen Mitgliedern jährlich einen kostenlosen* Vorbereitungskurs auf die Brauchbarkeitsprüfung Modul A - Stufe 1 und Stufe 2 an.
Der Kurs zielt darauf ab, Hunde und ihre Führer als Gespann auf die prüfungsrelevanten Aufgaben vorzubereiten.

Brauchbarkeitsprüfung.png

*ggf. anfallende Nenngelder bei der Teilnahme an Prüfungen müssen vom Hundeführer getragen werden. (z.B. Anmeldegebühren, Entlohnung Richtergespanne o.ä.). Anfallende Kosten werden im Voraus genannt.

 

Kontakt Hundeobmann Jägerschaft Cham:

Herr Massimo Grandis
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Tel: 0179 / 24 95 203

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